Anmeldung bei Ihrem Gesundheitsamt

Das prüfende Amt ist Ihr örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann dies auch ein Amt Ihres Kreisbezirkes sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommen Sie entweder von Ihrer Stadtverwaltung oder Sie können Sie auch im Internet finden.

Die Anmeldeunterlagen fordern Sie am besten telefonisch beim zuständigen Ordnungsamt an. Das Ordnungsamt ist nämlich schlussendlich das Amt, das Ihnen nach bestandener Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. In aller Regel bekommen Sie neben den benötigten Formularen auch gleich Hinweise zum Ablauf und vor allem den Kosten mitgeschickt. Die Zusendung dieser Unterlagen ist unverbindlich, d.h Sie gelten erst dann als angemeldet, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen getragen und mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zurückgesandt und vor allem: Wenn Sie das geforderte Geld überwiesen haben.

Hier müssen Sie evtl. etwas geduldig sein, da das entsprechende Amt erst die Rückmeldung der Kasse braucht, dass Ihre Überweisung eingegangen ist.