Voraussetzungen

Wenn Sie sich sicher sind, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, haben Sie den ersten Schritt bereits geschafft: Sie haben eine Entscheidung getroffen, von der Sie überzeugt sind.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer Sie den Titel „Heilpraktiker“ tragen wollen – seien es juristische, egoistische oder fachliche Gründe:
Stehen Sie hinter Ihrer Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr Sie dahinter stehen, umso leichter wird Ihnen dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er Ihnen einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…

  • müssen Sie das 25. Lebensjahr erreicht haben
  • müssen Sie einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
  • müssen Sie körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
  • muss Ihr Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis „a“ verlangt)
  • müssen Sie natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
  • müssen Sie die Kosten für die Überprüfung tragen können – dazu später noch mehr.