Sind die Lernunterlagen steuerlich absetzbar?

Sie können die Aufwendungen für ein Fernstudium in aller Regel von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass das Studium einer Berufsausbildung (die aber nicht mit dem ausgeübten Beruf verwandt sein muss) dient. Hier eine Orientierungshilfe: Wenn Sie das erste Mal studieren, können Sie die

  • Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben jährlich geltend machen.
  • Als Weiterbildung ist unser Fernstudium absetzbar, wenn Sie
  • Ihre Kenntnisse im derzeit ausgeübten Beruf auffrischen oder erweitern wollen,
  • neue Kenntnisse erwerben wollen, um beruflich weiterzukommen,
  • sich ein neues Berufsfeld erschließen und in diesem Beruf Einkünfte erzielen wollen.
  • Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
  • Gebühren jeder Art (Studiengebühren, Prüfungsgebühren)
  • Fahrtkosten zu Seminaren
  • Aufwand für Übernachtung und Verpflegung
  • Arbeitsmittel wie PC oder Nachschlagewerke