Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wenn du dir sicher bist, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, hast du den ersten Schritt bereits geschafft: Du hast eine Entscheidung getroffen, von der du überzeugt bist.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer du den Titel „Heilpraktiker“ tragen willst – seien es juristische oder fachliche Gründe:
Stehe hinter deiner Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr du dahinter stehst, umso leichter wird dir dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er dir einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…
- Musst du das 25. Lebensjahr erreicht haben
- musst du einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
- musst du körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
- muss dein Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis “a” verlangt)
- musst du natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
- musst du die Kosten für die Überprüfung tragen können.
- Dein Gesundheitsamt wird dir evtl. noch andere Zeugnisse abverlangen. Das erfährst du direkt auf Anfrage und ist von Amt zu Amt unterschiedlich.
Zudem solltest du eine abgeschlossene Therapieausbildung haben, die du dem Gesundheitsamt vorlegen kannst. Diese verlangt nicht jedes Amt, deshalb informiere dich bitte vorher bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.