Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn du dir sicher bist, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, hast du den ersten Schritt bereits geschafft: Du hast eine Entscheidung getroffen, von der du überzeugt bist.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer du den Titel „Heilpraktiker“ tragen willst – seien es juristische oder fachliche Gründe:
Stehe hinter deiner Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr du dahinter stehst, umso leichter wird dir dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er dir einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…

  • Musst du das 25. Lebensjahr erreicht haben
  • musst du einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
  • musst du körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
  • muss dein Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis “a” verlangt)
  • musst du natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
  • musst du die Kosten für die Überprüfung tragen können.
  • Dein Gesundheitsamt wird dir evtl. noch andere Zeugnisse abverlangen. Das erfährst du direkt auf Anfrage und ist von Amt zu Amt unterschiedlich.

Zudem solltest du eine abgeschlossene Therapieausbildung haben, die du dem Gesundheitsamt vorlegen kannst. Diese verlangt nicht jedes Amt, deshalb informiere dich bitte vorher bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.

Wie läuft eine Prüfung in der Regel ab?

Die Überprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme.
Die schriftliche Überprüfung umfasst 28 Fragen, die im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) zu beantworten sind. Die Gesamtzeit für die schriftliche Überprüfung ist in den meisten Bundesländern 50 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 21 Fragen zutreffend zu beantworten. Die mündliche Überprüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem gesondert eingeladen wird und dauert in der Regel pro Person etwa 30 Minuten.

Muss ich am Schluss die Überprüfung machen?

Natürlich steht es dir frei, das erlernte Wissen überprüfen zu lassen.
Das über uns erlernte Wissen kannst du vielfältig einsetzen und es erweitert dein Erfahrungsspektrum auch ohne eine amtsärztliche Bestätigung.
Wenn du also auf eine Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig sein zu dürfen, keinen Wert legst oder sie nicht für deine tägliche (berufliche) Praxis benötigst, wird dein erlerntes Wissen dadurch nicht wertloser und im umgekehrten Fall nicht wertvoller.
Die Erlaubnis hat in erster Linie juristische Vorteile, weil du mit ihr eben körperliche wie psychische Erkrankungen diagnostizieren und offiziell therapieren darfst.

darf ich auch ohne eine Heilpraktiker-Erlaubnis therapieren?

Die klare Antwort lautet “Nein!”. Diagnose und Therapie von Erkrankungen, psychischer wie physischer Natur, dürfen nur Ärzte, Psychologen mit Ausbildung oder Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie stellen, bzw. durchführen.
Du darfst aber selbstverständlich als Coach, Lebensberaterin oder psychologischer Berater tätig sein. Hierzu benötigst du keine Erlaubnis.

Wozu brauche ich die Erlaubnis?

Häufig bekomme ich die Frage gestellt, wofür eine solche Überprüfung überhaupt notwendig sei. Die Antwort – rein juristisch beantwortet: „Um therapieren zu dürfen!“
Viel öfter allerdings höre ich Sätze wie:

„Heutzutage braucht man ja irgendeinen Titel, für meine Arbeit brauchte ich ihn nicht unbedingt.“
„Die Leute wollen einen Titel sehen, um mir vertrauen zu können.“
„Eigentlich stört mich der wissenschaftliche Blick auf die Dinge ja nur und ich habe Angst, dass ich auf den falschen Weg komme, aber …!”

Natürlich haben Schulpsychologie und Schulmedizin die Weisheit auch nicht mit Löffeln gegessen und sie sind sich sehr wohl darüber im Klaren, dass sie längst nicht jedem Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Symptomatik helfen kann. Nichtsdestotrotz unternimmt sie den Versuch, Störungen zu klassifizieren und Lösungen für sie zu finden.

Also bleibt es dabei: Neben der Erlangung von weiterem Wissen über psychische und körperliche Symptome erhältst du eine rechtliche Legitimierung, Menschen mit solchen therapieren zu dürfen, uns so ganz nebenbei bekommst du einen Titel und ein Blatt Papier, dass du denjenigen zeigen kannst, die auf eine solche Erlaubnis bestehen.

Anmeldung bei deinem Gesundheitsamt

Das prüfende Amt ist dein örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo du wohnst, kann dies auch ein Amt deines Landkreises sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommst du entweder von deiner Stadtverwaltung oder du kannst sie auch im Internet finden.

Die Anmeldeunterlagen forderst du am besten beim zuständigen Ordnungsamt an. Das Ordnungsamt ist nämlich schlussendlich das Amt, das dir nach bestandener Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. In aller Regel bekommst du neben den benötigten Formularen auch gleich Hinweise zum Ablauf und vor allem den Kosten mitgeschickt. Die Zusendung dieser Unterlagen ist unverbindlich, d.h. du giltst erst dann als angemeldet, wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen und mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zurückgesandt und vor allem: Wenn du das geforderte Geld überwiesen hast.

Hier musst du evtl. etwas geduldig sein, da das entsprechende Amt erst die Rückmeldung der Kasse braucht, dass Ihre Überweisung eingegangen ist.