Ausbildungen im Fernstudium (Selbststudium)

Für wen sind die HPpsycho-Lernprodukte geeignet?
Jeder, der die Überprüfung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie anstrebt, profitiert von unseren Lernmedien Die Skripte, Videos, CDs, Lerntafeln und Fragenkataloge können sowohl ergänzend zu einer bereits bestehenden Schulung, als Auffrischung nach längerer Pause oder natürlich auch als vollwertige Ausbildung genutzt werden.
Kann ich mithilfe der Komplett-Pakete die Prüfung bestehen?

Die Selbststudiengänge wurden und werden aus dem Präsenzunterricht heraus erstellt, sind also bereits durch viele Schülerhände gelaufen, die sie inspiziert, ausprobiert und auch korrigiert haben.
Eine gewisse Freude am Alleine-Lernen und etwas Disziplin sollten Sie mitbringen. Durch die Videos, die im Unterrichtsstil gehalten sind – eben ohne die im Unterricht üblichen Unterbrechungen bei Fragen z.B. – haben Sie die Möglichkeit, einem Unterricht „fast live“ beizuwohnen
Neben dem Unterrichtsmaterial empfehlen wir immer noch Begleitliteratur – eine Liste liegt den Komplett-Paketen bei – um Themen auch aus anderer Sichtweise zu erlernen. Das unterscheidet uns allerdings auch nicht von einer Ausbildung im Präsenzunterricht.

Soll ich ein Komplett-Paket oder ein strukturiertes Selbststudium wählen?

Prinzipiell bestehen beide Lernsysteme, Komplettpaket wie strukturiertes Selbststudium, aus denselben Inhalten.
Auf mehrfachen Kundenwunsch haben wir begonnen, das Komplett-Studium als monatlich zugesandte Lernpakete anzubieten. So haben Sie eine klare Struktur und Lernvorgabe. Sie bekommen, wie gesagt, monatlich eine themenbezogene Lektion, bestehen aus Skript, Hörbuch, DVD, Lernkarten und Prüfungsfragen mit Lösungsschlüssel zugesandt.
Es liegt also ganz an Ihnen und an Ihren Lerngewohnheiten, mit welcher Art des Studiums Sie besser zurechtkommen

Werden die Prüfungsfragen korrigiert und gibt es monatliche Aufgaben?

Nein, die Prüfungsfragen werden nicht zu uns geschickt, sodass wir sie korrigiert zurücksenden können. Auch stellen wir keine Monatsaufgaben, die wir korrigieren.
Da es sich um ein Selbststudium handelt, führen Sie dieses Studium auch alleine durch – selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen aber auch immer gerne zur Verfügung!.
Anders als bei einem Fernstudium bekommen Sie alles zur Lösung notwendige Material mitgeliefert. Deshalb können wir die Studiengänge bei gleicher inhaltlicher Qualität auch für Sie so günstig anbieten.

Wie viel Zeit muss ich einrechnen?

Diese Frage ist am besten individuell zu beantworten. je nach Lerntempo und Zeit, die Sie investieren wollen und/oder können, benötigen Sie für den Heilpraktiker 1-2 Jahre, für den Heilpraktiker für Psychotherapie 1/2 bis 1 1/2 Jahre.

Bezahlung und Versand

Ist die Bezahlung sicher?

wir halten die Software von PayPal natürlich auf dem aktuellen Stand. Um Ihre Zahlung zu bestätigen, benötigen Sie stets Daten, die nur Sie kennen können (Pin, TAN, Passwörter, etc.).
Achten Sie deshalb darauf, dass Sie diese Daten immer geheim halten und Dritten nicht zugänglich machen.
Abspeichern von Daten im Mobiltelefon oder auf Zetteln ist eine recht unsichere Möglichkeit. Wir verwenden beispielsweise „safeincloud“, eine kostenpflichtige aber einfach und sicher zu bedienende App zum Abspeichern der wichtigsten Daten.

Was kostet der Versand und wie versenden Sie?

Der Versand Ihrer Artikel ist kostenfrei für Sie!
Als Versandart wählen wir immer die – preislich wie zeitlich – günstigste aus, sodass Sie schnellstmöglich zu Ihrer Bestellung kommen. In den meisten Fällen greifen wir auf die deutsche Post zurück.
Auch achten wir darauf, dass Ihre Ware sicher ankommt und verwenden besondere Verpackungen, die eine Beschädigung verhindern. Diese ist für Sie kostenfrei
Bei Paketlieferungen senden wir Ihnen mit der Versandbestätigung einen Tracking-Code mit, sodass Sie jederzeit den Verlauf Ihrer Sendung verfolgen können
Für die versendeten Verpackungen übernehmen wir ebenfalls die seit einiger Zeit gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungskosten. Somit ist jede Sendung dreifach bezahlt

Was, wenn mir das zugesendete Material nicht gefällt?

Sie haben natürlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht, dass wir Ihnen auch gerne gewähren.
Somit können Sie alle ungeöffneten Unterrichtsmaterialien innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an uns zurücksenden. Beachten Sie hierzu bitte unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir möchten Sie trotzdem bitten, die zahlreichen Informationsmöglichkeiten auf dieser Seite zu nutzen. So haben Sie bei fast allen Produkten die Möglichkeit, sie in Form einer Probe zu begutachten.

Wie kann ich bezahlen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre bestellten Lernunterlagen zu bezahlen:
1. Überweisung/Vorkasse
Nach Bestellung bekommen Sie per E-Mail eine Rechnung zugesendet, auf der Sie alle Kontoinformationen finden. Nach Eingang des Betrages auf unser Konto wird die Bestellung sofort versendet.
2. Paypal
Wenn Sie ein PayPal-Konto besitzen, können Sie diese Zahlungsoption bequem und sicher verwenden. Wenn nicht, wartet PayPal, bis Sie den Betrag an Paypal überwiesen haben und Paypal den Betrag somit uns gutschreiben kann.

Fragen zu den Produkten

Gibt es eine ISBN-Nummer für die Skripte und Hörbücher?

Sie besitzen keine ISBN-Nummer und können somit auch nicht im Buchhandel oder auf gängigen Portalen bestellt werden.
Unsere Skripte und Hörbücher sind von uns gestaltet und produziert und wir möchten sicherstellen, dass Sie in gleicher Qualität und vor allem zu gleichen Preisen erhältlich sind. Außerdem gehört es zu unserem Service, auftauchende Fragen, sowohl inhaltlich als auch Formal zu beantworten.
Um das zu erreichen haben wir beschlossen, dass es die Produkte des PegasusZentrums auch nur hier zu kaufen gibt. Sollten Sie unsere Produkte weiterverkaufen wollen, bspw., weil Sie sie in Ihrem Unterricht verwenden möchten, sprechen Sie uns einfach an.

In welchem Format sind die DVD´s und kann ich diese auch auf dem PC abspielen?

Die DVD´s sind im handelsüblichen DVD-Format erhältlich. Sie können diese auf jedem DVD-Player, natürlich auch auf Ihrem Computer abspielen, sofern dieser DVD´s akzeptiert. Sie können die DVD´s auch auf einen portablen DVD-Player übertragen, beispielsweise einen I-Pod. Hierfür gibt es zahlreiche Software und die Suche über Google („Videos für den I-Pod konvertieren“) bringt gute Ergebnisse.
Unter diesem Link finden Sie eine Software, die kostenlos erhältlich ist

Kann ich die CD´s auch auf meinem mp3-Player hören?

Die Hörbücher sind im üblichen CD-Format gehalten. Sie können beispielsweise die CD in I-Tunes oder ähnlichen Programmen importieren und dort in MP3-Dateien umwandeln. I-Tunes ist eine kostenlose Software von Apple, die dies leicht ermöglicht. Von hier aus können Sie die MP3-Dateien dann auch auf Ihren I-Pod überspielen, bzw. sie abspeichern und über Ihren Windows Explorer auf einen MP3-Player übertragen.
Sollten Sie damit Probleme haben, sprechen Sie uns per E-Mail oder telefonisch an, wir helfen Ihnen dann gerne weiter.
Klicken Sie hier, um auf die I-Tunes-Seite zu gelangen

Kann ich die Produkte auch als Probe bekommen?

Zu allen Produkten bieten wir Lese-, Hör-, und Bildproben an. Diese finden Sie in der Detailansicht der einzelnen Produkte.
Zum Anschauen der Skript-Vorschau benötigen Sie den Flash-Player. Dieser ist meistens schon in Ihren Browser integriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie unter dem Punkt „Download“ eine pdf-Datei herunterladen.
Die Hörproben zu den Hörbüchern finden Sei ebenfalls unter „Download“ in der Detailansicht des jeweiligen Hörbuches. Entweder öffnet Ihr Browser die Hörprobe gleich oder Sie können Sie auf Ihrem Computer abspeichern und dann abspielen.
Die Videos sind aus Youtube eingebunden und befinden sich auch in der Detailansicht der einzelnen Produkte. Sie können uns auch direkt auf unserem Youtube-Kanal besuchen. Hier finden Sie auch unsere Favoriten – Filme aus Youtube, die für die Therapie- und Beratungspraxis interessant sind.

Sind die Lernunterlagen steuerlich absetzbar?

Sie können die Aufwendungen für ein Fernstudium in aller Regel von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass das Studium einer Berufsausbildung (die aber nicht mit dem ausgeübten Beruf verwandt sein muss) dient. Hier eine Orientierungshilfe: Wenn Sie das erste Mal studieren, können Sie die

  • Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben jährlich geltend machen.
  • Als Weiterbildung ist unser Fernstudium absetzbar, wenn Sie
  • Ihre Kenntnisse im derzeit ausgeübten Beruf auffrischen oder erweitern wollen,
  • neue Kenntnisse erwerben wollen, um beruflich weiterzukommen,
  • sich ein neues Berufsfeld erschließen und in diesem Beruf Einkünfte erzielen wollen.
  • Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
  • Gebühren jeder Art (Studiengebühren, Prüfungsgebühren)
  • Fahrtkosten zu Seminaren
  • Aufwand für Übernachtung und Verpflegung
  • Arbeitsmittel wie PC oder Nachschlagewerke
Was sind Schnell-Lerntafeln

Die Schnell-Lerntafeln beinhalten alle Stichworte zu einem Thema, die es beim Lernen mit ihnen zu vervollständigen gilt. Sie sind laminiert und somit strapazierfähig. Die Themen sind im Mind-Map-Stil grafisch und auch farblich aufgearbeitet und bieten eine ideale Lernkontrolle zu den einzelnen Themen.

Welchen Inhalt haben die Hörbücher

Die Hörbücher haben den selben Inhalt wie die Skripte. Sie eignen sich deshalb, das Detailwissen der Skripte nochmals durch Hören zu lernen, beispielsweise auf Autofahrten oder natürlich entspannt zu Hause.

Welchen Inhalt haben die Videos/DVDs

Die Videos sind in freier Rede gehalten, so wie es im Präsenzunterricht auch der Fall ist. Sie halten sich deshalb im Aufbau nicht nach dem Skript. Inhaltlich vermitteln sie natürlich den selben prüfungsrelevanten Stoff. Der Vorteil ist, dass der Referent auch optisch vermitteln kann, was für viele einen zusätzlichen Lerneffekt hat.

Wie sind die Skripte aufgebaut?

Die Skripte sind aus dem Präsenzunterricht heraus entstanden, sorgsam recherchiert und von vielen Schülern mittlerweile begutachtet und auch verändert worden, so dass Sie einen Studium zu Hause auch standhalten. Sie enthalten alle für eine überprüfung notwendigen Themen und zu allen Themen die entsprechenden Inhalte, die Sie zur überprüfung wissen müssen – und auch Wissen darüber hinaus.
Die Inhalte werden – wenn nötig – aktualisiert und korrigiert.
Das gilt auch für die Prüfungsfragen. Sie wurden von den Referenten gesammelt und/oder entwickelt und stammen zumeist aus wirklichen Prüfungen.

Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie

Anmeldung bei Ihrem Gesundheitsamt

Das prüfende Amt ist Ihr örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann dies auch ein Amt Ihres Kreisbezirkes sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommen Sie entweder von Ihrer Stadtverwaltung oder Sie können Sie auch im Internet finden.

Die Anmeldeunterlagen fordern Sie am besten telefonisch beim zuständigen Ordnungsamt an. Das Ordnungsamt ist nämlich schlussendlich das Amt, das Ihnen nach bestandener Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. In aller Regel bekommen Sie neben den benötigten Formularen auch gleich Hinweise zum Ablauf und vor allem den Kosten mitgeschickt. Die Zusendung dieser Unterlagen ist unverbindlich, d.h Sie gelten erst dann als angemeldet, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen getragen und mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zurückgesandt und vor allem: Wenn Sie das geforderte Geld überwiesen haben.

Hier müssen Sie evtl. etwas geduldig sein, da das entsprechende Amt erst die Rückmeldung der Kasse braucht, dass Ihre Überweisung eingegangen ist.

Brauche ich die Erlaubnis?

Häufig bekommen wir die Frage gestellt, für was eine solche Überprüfung notwendig sei. Die Antwort – rein juristisch beantwortet: „Um therapieren zu dürfen!“
Viel öfter allerdings höre ich Sätze wie:

„Heutzutage braucht man ja irgendeinen Titel, für meine Arbeit brauchte ich ihn nicht unbedingt.“
„Die Leute wollen einen Titel sehen, um mir vertrauen zu können.“
„Eigentlich stört mich der wissenschaftliche Blick auf die Dinge ja nur und ich habe Angst, dass ich auf den falschen Weg komme, aber…!“

Dazu sei zu sagen: natürlich haben Schulpsychologie und Schulmedizin die Weisheit auch nicht mit Löffeln gegessen und sie sind sich sehr wohl darüber im Klaren, dass Sie längst nicht jedem Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Symptomatik helfen kann. Nichtsdestotrotz unternimmt Sie den Versuch, Störungen zu klassifizieren und Lösungen für sie zu finden. Wir selbst sind längst nicht mit allem und jedem einverstanden, was die Wissenschaft zu bieten hat. Dasselbe allerdings gilt auch für die Esoterik, die alternativen Heilmethoden, seien sie psychologisch oder körperlich, und allen anderen Bereichen dieses Lebens. Also bleibt es dabei: Neben der Erlangung von weiterem Wissen über psychische und körperliche Symptome erhalten Sie eine rechtliche Legitimierung, Menschen mit solchen therapieren zu dürfen, uns so ganz nebenbei bekommen Sie einen Titel und ein Blatt Papier, dass Sie denjenigen zeigen können, die auf eine solche Erlaubnis bestehen.
Und: Auch daran sollte nichts verkehrt sein. Ein gesundes Ego hat einen gesunden Körper.

Das Heilpraktikergesetz

§1
1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.
§ 2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft … erhalten.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
§ 6
(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
§ 7
Der Reichsminister des Innern erläßt … die zur Durchführung … dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§ 8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten § 56a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.
Dieses Gesetz stammt aus dem vorigen Jahrhundert und wurde in dieser Form 1939 verabschiedet. Sie werden vermutlich wissen, wie es in dieser Zeit um und in Deutschland aussah. So wurde dieses Gesetz übrigens als Auslaufgesetz verabschiedet. Man wollte den Berufsstand der Heilpraktiker mit diesem Gesetz sozusagen ausklingen lassen, was bis heute nicht gelungen ist.
Vermutlich habe Sie auch schon die Gerüchte gehört, dass es wohl mit den Heilpraktikern nicht mehr lange gehen wird. Trösten Sie sich: Ich kennen sie seit vielen Jahren. Irgendwann ist es vielleicht tatsächlich mal rum mit dem Heilpraktiker, bis dahin allerdings wird es sicher noch etwas dauern.

Die Erlangung des Wissens

Viele Wege führen nach Rom. Will heißen: Sie können das benötigte Wissen auf vielfältige Weise Erlangen:

  • Sie können eine Schule besuchen mit regelmäßigem Unterricht
  • Sie können eine Wochenendausbildung absolvieren
  • Sie können ein Fernstudium beginnen
  • Sie können sich das Wissen in einem Selbststudium, also autodidaktisch aneignen
  • Sie können, so oder so, eine Lerngruppe initiieren

Mittlerweile gibt es einige Gesundheitsämter, die eine Ausbildungsbestätigung verlangen. Das bedeutet, dass Sie von einer Schule oder einem Lehrer eine Bestätigung benötigen. Gesetzlich geregelt ist dieses Vorgehen allerdings nicht. Letzten Endes müssen Sie selbst entscheiden, welche Ausbildungsform Ihrem Lernverhalten am besten entspricht. Davon abhängig ist natürlich auch, ob Sie das entsprechende Zeitvolumen bewältigen können. Selbst wenn Sie es bewältigen können, müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie es wollen. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise hierzu.
Die erste Frage die Sie sich stellen sollten ist die nach der prinzipiellen Ausbildungsform:

1.Ausbildung in einer Gruppe
Dies kann im Vollzeit-Unterricht, an bestimmten Tagen oder auch an Wochenenden sein. Hier findet der Unterricht also zu geregelten Zeiten an einem bestimmten Ort (Schule, Seminarhaus, etc.) statt.

2.Autodidaktische Ausbildung im Fern- oder Selbststudium
Hier bekommen Sie entweder das Lehrmaterial in einer oder auch in mehreren regelmäßigen Postsendungen, bzw. auf einem Internetportal zur Verfügung gestellt. Sie lernen weitestgehend alleine und haben als Lernkontrolle entweder Lösungsschlüssel vorliegen oder bekommen regelmäßig eingesendetes Material korrigiert zurückgeschickt.
Lassen Sie uns die beiden prinzipiellen Möglichkeiten einmal genauer anschauen:

1. Ausbildung in einer Gruppe

1.1.Schule mit regelmäßigem Unterricht
Zumeist dauert eine solche Schule 1 bis 3 Jahre und der Unterricht findet zu festen Terminen statt, so z.B. an einem Wochentag und/oder an bestimmten Wochenenden. Die Themen werden hier natürlich recht ausführlich behandelt und oftmals erhalten Sie einen tieferen Einblick in die Materie, da durchaus auch nicht prüfungs- wohl aber Themenrelevante Informationen besprochen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Ihren Referenten und Ihre Mitschüler regelmäßig sehen. Neben den Aspekten des „socializings“ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Fragen zeitnah zu stellen.
1.2.Wochenend-Ausbildung
Hier werden die Prüfungsrelevanten Themen an mehreren Wochenenden besprochen. Dazwischen liegt die Zeit des Lernens und des Fragen-Herausschreibens. Der Vorteil ist, dass Sie zeitlich nicht so gebunden sind und gleichzeitig nicht ganz auf den Referenten verzichten müssen, der Ihnen unter Umständen schwierige Sachverhalte erklären kann.
1.3.Einzelausbildung
Hier sind Sie alleine oder zu zweit mit einem Referenten zusammen und lernen so den geforderten Stoff. Eine Einzelausbildung kann sich wesentlich intensiver mit dem Stoff auseinandersetzen und ist in der Regel nicht teurer als eine Wochenend- oder Vollzeitausbildung.

2.0. Autodidaktische Ausbildung im Fern- oder Selbststudium

2.1.Reines Selbststudium
Dies ist sicher die preiswerteste Möglichkeit, ein Studium zu absolvieren: Sie kaufen sich Bücher, wühlen sich durch Wikipedia durch und strukturieren Ihr Studium selbst. Es gibt mittlerweile zahlreichen Studienabläufe (Curriculum, Mehrzahl: Curricula) im Netz, an Hand der Sie sich orientieren können – so zum Beispiel auch am Beginn dieses Online-Buches!
2.2.Selbststudium mit vorgegebenem Lehrplan
Hier bekommen Sie entsprechendes Lehrmaterial zugesandt, an das Sie sich halten können. Sie ersparen sich langes Herumsuchen denn: Bestenfalls hält sich dieses Lehrmaterial an die Anforderungen der Gesundheitsämter und wurde auch bereits für Ausbildungen verwendet und natürlich für gut befunden.
2.3.Selbststudium mit strukturiertem Lehrplan
Hier bekommen Sie das Lehrmaterial regelmäßig zugesandt. Im Grunde ist dies nichts anderes als die obige Variante und besonders dann geeignet, wenn Sie im Grunde ein Autodidakt sind, auf eine gewisse Strukturierung jedoch nicht verzichten wollen.

In welcher Reihenfolge sollte ich lernen?

Die Reihenfolge, in der Sie die Themen erlernen ist prinzipiell nicht wichtig. Allerdings hat es sich gezeigt, dass es Themen gibt, die als Grundlage für alle weiteren Themen dienlich sind.
Beim Heilpraktiker ist dies z.B. „die Zelle“, beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind es die Themen „Systematik und Diagnostik“ und „Therapiemethoden“, da diese beim Studium der darauf folgenden Krankheitsbilder natürlich immer wieder auftauchen („Was sind die gesunden Funktionen, bzw. die krankhaften Fehlfunktionen der Zelle?“ oder „Wie kann ich die Störung diagnostizieren und welche Therapie wird als hilfreich und wirksam angesehen?“)
Die Reihenfolge der Themen, wie sie auf dieser Seite angeordnet sind, ist demnach unsere Empfehlung. Wenn Sie eine andere Reihenfolge bevorzugen, weil sie Ihnen sinnvoller erscheint, steht Ihnen dies selbstverständlich frei. Wichtig ist, dass Sie zum Schluss die Themen und eventuelle Verknüpfungen untereinander kennen und können.

Muss ich am Schluss die Überprüfung machen?

Natürlich bleibt es Ihnen frei, das erlernte Wissen überprüfen zu lassen
Das über uns erlernte Wissen können Sie vielfältig einsetzen und es erweitert Ihr Erfahrungsspektrum auch ohne eine amtsärztliche Bestätigung
Wenn Sie also auf eine Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig sein zu dürfen, keinen Wert legen oder sie nicht für Ihre tägliche (berufliche) Praxis benötigen, wird Ihr erlerntes Wissen dadurch nicht wertloser und im umgekehrten Fall nicht wertvoller
Die Erlaubnis hat in erster Linie juristische Vorteile, weil Sie mit ihr eben körperliche wie psychische Erkrankungen diagnostizieren und offiziell therapieren dürfen

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine sind meistens in der zweiten März- bzw. Oktoberwoche. Das allerdings kann auch von Amt zu Amt verschieden sein. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die Gepflogenheiten Ihres Gesundheitsamtes.

Voraussetzungen

Wenn Sie sich sicher sind, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, haben Sie den ersten Schritt bereits geschafft: Sie haben eine Entscheidung getroffen, von der Sie überzeugt sind.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer Sie den Titel „Heilpraktiker“ tragen wollen – seien es juristische, egoistische oder fachliche Gründe:
Stehen Sie hinter Ihrer Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr Sie dahinter stehen, umso leichter wird Ihnen dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er Ihnen einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…

  • müssen Sie das 25. Lebensjahr erreicht haben
  • müssen Sie einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
  • müssen Sie körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
  • muss Ihr Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis „a“ verlangt)
  • müssen Sie natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
  • müssen Sie die Kosten für die Überprüfung tragen können – dazu später noch mehr.
Was ist der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie?

Der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie setzt eine überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt voraus. Nach bestandener überprüfung dürfen Sie sich „Heilpraktiker“, bzw. „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder (je nach Gesundheitsamt) „Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet für Psychotherapie“ nennen.
Juristisch gesehen haben Sie damit die Erlaubnis, physische (HP), bzw. psychische (HP/Psycho) Erkrankungen zu diagnostizieren und zu THERAPIEREN. Therapie in diesem Sinne bedeutet, dass Sie eine diagnostizierte Störung auch behandeln dürfen. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie dies nicht.

Lebensberatung und Coaching

darf ich auch ohne eine Heilpraktiker-Erlaubnis therapieren?

Die klare Antwort lautet „Nein!“. Diagnose und Therapie von Erkrankungen, psychischer wie physischer Natur, dürfen nur Ärzte, Psychologen mit Ausbildung oder Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie stellen, bzw. durchführen.
Sie dürfen aber selbstverständlich als Coach, Lebensberater oder psychologischer Berater tätig sein. Hierzu benötigen Sie keine Ausbildung.
Wir bieten auch hier eine immer umfangreicher werdende Bibliothek an, mit deren Hilfe Sie sich Grundlagen der Gesprächspraxis aneignen können. Schauen Sie hierzu einmal in unsere Rubrik Gesprächspraxis oder Praxiswissen nach. Auch hier stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat gerne zur Seite.

Welche Ausbildung benötige ich für diese alternativen Behandlungen?

Die Ausbildungspalette ist sehr vielfältig.
NLP oder Mediation wird von vielen Instituten und Ausbildungsstätten in strukturierter Form angeboten. Viele Coachs und Lebensberater verlassen sich auch auf ihren im Laufe Ihres (beruflichen) Lebens angesammelten Erfahrungsschatz, der nicht selten umfangreicher und wertvoller als vieles in einer Schule erlerntes Wissen ist.
Besonders alternative Methoden (Channeln, Engel, etc.) sind nicht erlernbar, sondern gehen auf Gaben und Begabungen zurück und können allenfalls in zusätzlichen Ausbildungen verfeinert werden. Ebenso ist es mit körperlichen Therapien (wie z.B. REIKI), Aura Soma, um nur einige zu nennen.
Am Ende haben Sie als Berater die Verantwortung, Ihren Klienten gut zu helfen und: Wer heilt (hilft) hat recht.
Unser Lernmaterial können Sie natürlich auch verwenden, um Ihr bereits bestehendes Fundament zu erweitern und so sich und Ihren Klienten noch mehr Sicherheit anbieten zu können. Dazu benötigen Sie keine Prüfung

Welche Möglichkeiten gibt es, Klienten zu behandeln?

Die Möglichkeiten, eine Praxis ohne Heilpraktiker-Erlaubnis zu führen sind sehr vielfältig.
Besonders im beruflichen Bereich haben sich Coaches etabliert, die beispielsweise mit NLP oder anderen Techniken beraten, ebenso die Mediation, die bei Konfliktlösungen zum Einsatz kommt. Hier handelt es sich meistens nicht um psychische Erkrankungen. Wenn auch Ängste oder seelische Verstimmungen mit beruflichen Problemen einhergehen, so setzt ein Coaching oder eine Beratung nicht bei den Symptomen an, sondern bei der Lösung der Probleme.
So ist es auch bei Lebensberatungen oder psychologischen Beratungen, die dem Klienten Lösungen oder Vorgehensweisen anbieten und keine Diagnose oder Therapie erstellen, bzw. durchführen
Genau dies gilt auch bei körperlichen Therapien wie beispielsweise REIKI oder ähnlichen Verfahren. „Geistheilungen“ (wie sie genannt werden), die nicht auf ein bestimmtes körperliches Symptom behandeln, sondern den gesamten Energiefluss im Körper und (das ist die Voraussetzung) keinen körperlichen Kontakt herstellen, sind vom Heilpraktiker-Gesetz unberührt und dürfen auch ohne diese Erlaubnis angewendet werden

Prüfung

Anmeldung bei deinem Gesundheitsamt

Das prüfende Amt ist dein örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo du wohnst, kann dies auch ein Amt deines Landkreises sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommst du entweder von deiner Stadtverwaltung oder du kannst sie auch im Internet finden.

Die Anmeldeunterlagen forderst du am besten beim zuständigen Ordnungsamt an. Das Ordnungsamt ist nämlich schlussendlich das Amt, das dir nach bestandener Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. In aller Regel bekommst du neben den benötigten Formularen auch gleich Hinweise zum Ablauf und vor allem den Kosten mitgeschickt. Die Zusendung dieser Unterlagen ist unverbindlich, d.h. du giltst erst dann als angemeldet, wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen und mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zurückgesandt und vor allem: Wenn du das geforderte Geld überwiesen hast.

Hier musst du evtl. etwas geduldig sein, da das entsprechende Amt erst die Rückmeldung der Kasse braucht, dass Ihre Überweisung eingegangen ist.

darf ich auch ohne eine Heilpraktiker-Erlaubnis therapieren?

Die klare Antwort lautet “Nein!”. Diagnose und Therapie von Erkrankungen, psychischer wie physischer Natur, dürfen nur Ärzte, Psychologen mit Ausbildung oder Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie stellen, bzw. durchführen.
Du darfst aber selbstverständlich als Coach, Lebensberaterin oder psychologischer Berater tätig sein. Hierzu benötigst du keine Erlaubnis.

Muss ich am Schluss die Überprüfung machen?

Natürlich steht es dir frei, das erlernte Wissen überprüfen zu lassen.
Das über uns erlernte Wissen kannst du vielfältig einsetzen und es erweitert dein Erfahrungsspektrum auch ohne eine amtsärztliche Bestätigung.
Wenn du also auf eine Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig sein zu dürfen, keinen Wert legst oder sie nicht für deine tägliche (berufliche) Praxis benötigst, wird dein erlerntes Wissen dadurch nicht wertloser und im umgekehrten Fall nicht wertvoller.
Die Erlaubnis hat in erster Linie juristische Vorteile, weil du mit ihr eben körperliche wie psychische Erkrankungen diagnostizieren und offiziell therapieren darfst.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn du dir sicher bist, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, hast du den ersten Schritt bereits geschafft: Du hast eine Entscheidung getroffen, von der du überzeugt bist.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer du den Titel „Heilpraktiker“ tragen willst – seien es juristische oder fachliche Gründe:
Stehe hinter deiner Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr du dahinter stehst, umso leichter wird dir dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er dir einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…

  • Musst du das 25. Lebensjahr erreicht haben
  • musst du einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
  • musst du körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
  • muss dein Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis “a” verlangt)
  • musst du natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
  • musst du die Kosten für die Überprüfung tragen können.
  • Dein Gesundheitsamt wird dir evtl. noch andere Zeugnisse abverlangen. Das erfährst du direkt auf Anfrage und ist von Amt zu Amt unterschiedlich.

Zudem solltest du eine abgeschlossene Therapieausbildung haben, die du dem Gesundheitsamt vorlegen kannst. Diese verlangt nicht jedes Amt, deshalb informiere dich bitte vorher bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.

Wie läuft eine Prüfung in der Regel ab?

Die Überprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme.
Die schriftliche Überprüfung umfasst 28 Fragen, die im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) zu beantworten sind. Die Gesamtzeit für die schriftliche Überprüfung ist in den meisten Bundesländern 50 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 21 Fragen zutreffend zu beantworten. Die mündliche Überprüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem gesondert eingeladen wird und dauert in der Regel pro Person etwa 30 Minuten.

Wozu brauche ich die Erlaubnis?

Häufig bekomme ich die Frage gestellt, wofür eine solche Überprüfung überhaupt notwendig sei. Die Antwort – rein juristisch beantwortet: „Um therapieren zu dürfen!“
Viel öfter allerdings höre ich Sätze wie:

„Heutzutage braucht man ja irgendeinen Titel, für meine Arbeit brauchte ich ihn nicht unbedingt.“
„Die Leute wollen einen Titel sehen, um mir vertrauen zu können.“
„Eigentlich stört mich der wissenschaftliche Blick auf die Dinge ja nur und ich habe Angst, dass ich auf den falschen Weg komme, aber …!”

Natürlich haben Schulpsychologie und Schulmedizin die Weisheit auch nicht mit Löffeln gegessen und sie sind sich sehr wohl darüber im Klaren, dass sie längst nicht jedem Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Symptomatik helfen kann. Nichtsdestotrotz unternimmt sie den Versuch, Störungen zu klassifizieren und Lösungen für sie zu finden.

Also bleibt es dabei: Neben der Erlangung von weiterem Wissen über psychische und körperliche Symptome erhältst du eine rechtliche Legitimierung, Menschen mit solchen therapieren zu dürfen, uns so ganz nebenbei bekommst du einen Titel und ein Blatt Papier, dass du denjenigen zeigen kannst, die auf eine solche Erlaubnis bestehen.