Ausbildung im Odenwaldinstitut
Die Ausbildung hat vor allem die Vorbereitung auf die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt zum Ziel. In diesem Rahmen lernen Sie vor alle, Störungen zu erkennen und zu diagnostizieren.
Im Rahmen der Ausbildung lernen sie vor allem die wesentlichen Aspekte der psychodynamischen- der Gesprächs- und der Verhaltenstherapie kennen.
Außerdem werden wir uns Techniken der Achtsamkeitsbasierten Therapie anschauen und diese auch üben.
Log in or Register to save this content for later.Bitte informieren Sie sich über die Anfahrtswege auf der Seite des Odenwaldinstituts. Ansonsten klaren sie evtl. im Vorfeld eine Mitfahrgelegenheit ab, auch vom recht nahegelegenen Bahnhof Weinheim, wo andere Teilnehmer Sie z.B. auflesen können.
Log in or Register to save this content for later.Diese Frage ist am besten individuell zu beantworten. je nach Lerntempo und Zeit, die Sie investieren wollen und/oder können, benötigen Sie für den Heilpraktiker 1-2 Jahre, für den Heilpraktiker für Psychotherapie 1/2 bis 1 1/2 Jahre. Wenn Sie regelmäßig lernen, sollten sie mit Beendigung der Ausbildung auch fit für die Prüfung sein.
Log in or Register to save this content for later.Fragen zur Mediathek
Die Hörbücher sind im üblichen MP3-Format gehalten. Sie können beispielsweise die CD in I-Tunes oder ähnlichen Programmen importieren und dort in MP3-Dateien umwandeln. I-Tunes ist eine kostenlose Software von Apple, die dies leicht ermöglicht. Von hier aus können Sie die MP3-Dateien dann auch auf Ihren I-Pod überspielen, bzw. sie abspeichern und über Ihren Windows Explorer auf einen MP3-Player übertragen.
Log in or Register to save this content for later.Die Schnell-Lerntafeln beinhalten alle Stichworte zu einem Thema, die es beim Lernen mit ihnen zu vervollständigen gilt. Sie sind laminiert und somit strapazierfähig. Die Themen sind im Mind-Map-Stil grafisch und auch farblich aufgearbeitet und bieten eine ideale Lernkontrolle zu den einzelnen Themen.
Log in or Register to save this content for later.Die Hörbücher haben den selben Inhalt wie die Skripte. Sie eignen sich deshalb, das Detailwissen der Skripte nochmals durch Hören zu lernen, beispielsweise auf Autofahrten oder natürlich entspannt zu Hause.
Log in or Register to save this content for later.Die Videos sind in freier Rede gehalten, so wie es im Präsenzunterricht auch der Fall ist. Sie halten sich deshalb im Aufbau nicht nach dem Skript. Inhaltlich vermitteln sie natürlich den selben prüfungsrelevanten Stoff. Der Vorteil ist, dass der Referent auch optisch vermitteln kann, was für viele einen zusätzlichen Lerneffekt hat.
Log in or Register to save this content for later.Die Skripte sind aus dem Präsenzunterricht heraus entstanden, sorgsam recherchiert und von vielen Schülern mittlerweile begutachtet und auch verändert worden, so dass Sie einen Studium zu Hause auch standhalten. Sie enthalten alle für eine überprüfung notwendigen Themen und zu allen Themen die entsprechenden Inhalte, die Sie zur überprüfung wissen müssen – und auch Wissen darüber hinaus.
Die Inhalte werden – wenn nötig – aktualisiert und korrigiert.
Das gilt auch für die Prüfungsfragen. Sie wurden von den Referenten gesammelt und/oder entwickelt und stammen zumeist aus wirklichen Prüfungen.
Lebensberatung und Coaching
Die klare Antwort lautet „Nein!“. Diagnose und Therapie von Erkrankungen, psychischer wie physischer Natur, dürfen nur Ärzte, Psychologen mit Ausbildung oder Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie stellen, bzw. durchführen.
Sie dürfen aber selbstverständlich als Coach, Lebensberater oder psychologischer Berater tätig sein. Hierzu benötigen Sie keine Ausbildung.
Wir bieten auch hier eine immer umfangreicher werdende Bibliothek an, mit deren Hilfe Sie sich Grundlagen der Gesprächspraxis aneignen können. Schauen Sie hierzu einmal in unsere Rubrik Gesprächspraxis oder Praxiswissen nach. Auch hier stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail mit Rat und Tat gerne zur Seite.
Prinzipiell geht es darum zu prüfen, ob Sie als Therapeutin oder Therapeut zugelassen werden können. Dazu zählt neben der Fähigkeit, eine Störung und Ihre Grenzen bei deren Behandlung zu erkennen, natürlich auch die, eine Störung therapieren zu können. Bei einigen Prüfungen wird daher eine abgeschlossene Therapieausbildung verlangt.
Die kann eine achtsamkeitsbasierte Therapieform sein oder eine verhaltenstherapeutische. Achten Sie darauf, dass Sie auf bekannte und auch anerkannte Therapiemöglichkeiten zurückgreifen, wie die beiden eben genannten. Auch systemische Beratungsformate können dann nach Ihrer bestandenen Prüfung als Therapieformat weitergeführt werden.
Wichtig ist, dass Sie vor Ihrer Erlaubnis niemals therapiert haben, sondern allenfalls beratend tätig waren und dies auch so deutlich machen.
Log in or Register to save this content for later.Die Möglichkeiten, eine Praxis ohne Heilpraktiker-Erlaubnis zu führen sind sehr vielfältig.
Besonders im beruflichen Bereich haben sich Coaches etabliert, die beispielsweise mit NLP oder anderen Techniken beraten, ebenso die Mediation, die bei Konfliktlösungen zum Einsatz kommt. Hier handelt es sich meistens nicht um psychische Erkrankungen. Wenn auch Ängste oder seelische Verstimmungen mit beruflichen Problemen einhergehen, so setzt ein Coaching oder eine Beratung nicht bei den Symptomen an, sondern bei der Lösung der Probleme.
So ist es auch bei Lebensberatungen oder psychologischen Beratungen, die dem Klienten Lösungen oder Vorgehensweisen anbieten und keine Diagnose oder Therapie erstellen, bzw. durchführen
Genau dies gilt auch bei körperlichen Therapien wie beispielsweise REIKI oder ähnlichen Verfahren. „Geistheilungen“ (wie sie genannt werden), die nicht auf ein bestimmtes körperliches Symptom behandeln, sondern den gesamten Energiefluss im Körper und (das ist die Voraussetzung) keinen körperlichen Kontakt herstellen, sind vom Heilpraktiker-Gesetz unberührt und dürfen auch ohne diese Erlaubnis angewendet werden
Voraussetzungen, Anmeldung und Prüfung
Das prüfende Amt ist Ihr örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann dies auch ein Amt Ihres Kreisbezirkes sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommen Sie entweder von Ihrer Stadtverwaltung oder Sie können Sie auch im Internet finden.
Die Anmeldeunterlagen fordern Sie am besten telefonisch beim zuständigen Ordnungsamt an. Das Ordnungsamt ist nämlich schlussendlich das Amt, das Ihnen nach bestandener Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt. In aller Regel bekommen Sie neben den benötigten Formularen auch gleich Hinweise zum Ablauf und vor allem den Kosten mitgeschickt. Die Zusendung dieser Unterlagen ist unverbindlich, d.h Sie gelten erst dann als angemeldet, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen getragen und mit dem ausgefüllten Anmeldeformular zurückgesandt und vor allem: Wenn Sie das geforderte Geld überwiesen haben.
Hier müssen Sie evtl. etwas geduldig sein, da das entsprechende Amt erst die Rückmeldung der Kasse braucht, dass Ihre Überweisung eingegangen ist.
Log in or Register to save this content for later.Häufig bekommen wir die Frage gestellt, für was eine solche Überprüfung notwendig sei. Die Antwort – rein juristisch beantwortet: „Um therapieren zu dürfen!“
Viel öfter allerdings höre ich Sätze wie:
„Heutzutage braucht man ja irgendeinen Titel, für meine Arbeit brauchte ich ihn nicht unbedingt.“
„Die Leute wollen einen Titel sehen, um mir vertrauen zu können.“
„Eigentlich stört mich der wissenschaftliche Blick auf die Dinge ja nur und ich habe Angst, dass ich auf den falschen Weg komme, aber…!“
Dazu sei zu sagen: natürlich haben Schulpsychologie und Schulmedizin die Weisheit auch nicht mit Löffeln gegessen und sie sind sich sehr wohl darüber im Klaren, dass Sie längst nicht jedem Menschen mit einer psychischen oder körperlichen Symptomatik helfen kann. Nichtsdestotrotz unternimmt Sie den Versuch, Störungen zu klassifizieren und Lösungen für sie zu finden. Wir selbst sind längst nicht mit allem und jedem einverstanden, was die Wissenschaft zu bieten hat. Dasselbe allerdings gilt auch für die Esoterik, die alternativen Heilmethoden, seien sie psychologisch oder körperlich, und allen anderen Bereichen dieses Lebens. Also bleibt es dabei: Neben der Erlangung von weiterem Wissen über psychische und körperliche Symptome erhalten Sie eine rechtliche Legitimierung, Menschen mit solchen therapieren zu dürfen, uns so ganz nebenbei bekommen Sie einen Titel und ein Blatt Papier, dass Sie denjenigen zeigen können, die auf eine solche Erlaubnis bestehen.
Und: Auch daran sollte nichts verkehrt sein. Ein gesundes Ego hat einen gesunden Körper.
§1
1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.
§ 2
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft … erhalten.
(2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Innern durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
§ 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
§ 5
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 5a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
§ 6
(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
§ 7
Der Reichsminister des Innern erläßt … die zur Durchführung … dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§ 8
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten § 56a Abs. 1 Nr. 1 und § 148 Abs. 1 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.
Dieses Gesetz stammt aus dem vorigen Jahrhundert und wurde in dieser Form 1939 verabschiedet. Sie werden vermutlich wissen, wie es in dieser Zeit um und in Deutschland aussah. So wurde dieses Gesetz übrigens als Auslaufgesetz verabschiedet. Man wollte den Berufsstand der Heilpraktiker mit diesem Gesetz sozusagen ausklingen lassen, was bis heute nicht gelungen ist.
Vermutlich habe Sie auch schon die Gerüchte gehört, dass es wohl mit den Heilpraktikern nicht mehr lange gehen wird. Trösten Sie sich: Ich kennen sie seit vielen Jahren. Irgendwann ist es vielleicht tatsächlich mal rum mit dem Heilpraktiker, bis dahin allerdings wird es sicher noch etwas dauern.
Natürlich bleibt es Ihnen frei, das erlernte Wissen überprüfen zu lassen
Das über uns erlernte Wissen können Sie vielfältig einsetzen und es erweitert Ihr Erfahrungsspektrum auch ohne eine amtsärztliche Bestätigung
Wenn Sie also auf eine Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig sein zu dürfen, keinen Wert legen oder sie nicht für Ihre tägliche (berufliche) Praxis benötigen, wird Ihr erlerntes Wissen dadurch nicht wertloser und im umgekehrten Fall nicht wertvoller
Die Erlaubnis hat in erster Linie juristische Vorteile, weil Sie mit ihr eben körperliche wie psychische Erkrankungen diagnostizieren und offiziell therapieren dürfen
Die Prüfungstermine sind meistens in der zweiten März- bzw. Oktoberwoche. Das allerdings kann auch von Amt zu Amt verschieden sein. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die Gepflogenheiten Ihres Gesundheitsamtes.
Log in or Register to save this content for later.Wenn Sie sich sicher sind, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, haben Sie den ersten Schritt bereits geschafft: Sie haben eine Entscheidung getroffen, von der Sie überzeugt sind.
Nochmal: Aus welchem Grund auch immer Sie den Titel „Heilpraktiker“ tragen wollen – seien es juristische, egoistische oder fachliche Gründe:
Stehen Sie hinter Ihrer Entscheidung, denn die Erlangung des Wissens und auch die anschließende Überprüfung erfordern schon ein gewisses Durchhaltevermögen und Lernbereitschaft. Je klarer die Gründe für die Entscheidung sind und je mehr Sie dahinter stehen, umso leichter wird Ihnen dieser Weg fallen. Bestenfalls macht er Ihnen einfach Spaß. Um zur Überprüfung zugelassen zu werden…
- müssen Sie das 25. Lebensjahr erreicht haben
- müssen Sie einen Volksschulabschluss oder vergleichbares besitzen
- müssen Sie körperlich und geistig in der Lage sein, diesen Beruf auszuüben (dies entscheidet ein Arzt, der dies auch attestieren muss)
- muss Ihr Vorstrafenregister bestenfalls unbeschrieben sein (hier wird ein Führungszeugnis „a“ verlangt)
- müssen Sie natürlich das notwendige Wissen besitzen und in der Prüfung auch erinnern können und
- müssen Sie die Kosten für die Überprüfung tragen können – dazu später noch mehr.
Der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie setzt eine überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt voraus. Nach bestandener überprüfung dürfen Sie sich „Heilpraktiker“, bzw. „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder (je nach Gesundheitsamt) „Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet für Psychotherapie“ nennen.
Juristisch gesehen haben Sie damit die Erlaubnis, physische (HP), bzw. psychische (HP/Psycho) Erkrankungen zu diagnostizieren und zu THERAPIEREN. Therapie in diesem Sinne bedeutet, dass Sie eine diagnostizierte Störung auch behandeln dürfen. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie dies nicht.
