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Muss ich am Schluss die Überprüfung machen?

Natürlich bleibt es Ihnen frei, das erlernte Wissen überprüfen zu lassen Das über uns erlernte Wissen können Sie vielfältig einsetzen und es erweitert Ihr Erfahrungsspektrum auch ohne eine amtsärztliche Bestätigung Wenn Sie also auf eine Erlaubnis, als Heilpraktiker/in tätig sein zu dürfen, keinen Wert legen oder sie nicht für Ihre tägliche (berufliche) Praxis benötigen, wird […]

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In welcher Reihenfolge sollte ich lernen?

Die Reihenfolge, in der Sie die Themen erlernen ist prinzipiell nicht wichtig. Allerdings hat es sich gezeigt, dass es Themen gibt, die als Grundlage für alle weiteren Themen dienlich sind. Beim Heilpraktiker ist dies z.B. „die Zelle“, beim Heilpraktiker für Psychotherapie sind es die Themen „Systematik und Diagnostik“ und „Therapiemethoden“, da diese beim Studium der […]

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Anmeldung bei Ihrem Gesundheitsamt

Das prüfende Amt ist Ihr örtliches Gesundheitsamt. Je nachdem, wo Sie wohnen, kann dies auch ein Amt Ihres Kreisbezirkes sein, das für die umliegenden Gesundheitsämter die Überprüfung zentral abnimmt. Die Adresse bekommen Sie entweder von Ihrer Stadtverwaltung oder Sie können Sie auch im Internet finden. Die Anmeldeunterlagen fordern Sie am besten telefonisch beim zuständigen Ordnungsamt […]

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Die Erlangung des Wissens

Viele Wege führen nach Rom. Will heißen: Sie können das benötigte Wissen auf vielfältige Weise Erlangen: Sie können eine Schule besuchen mit regelmäßigem Unterricht Sie können eine Wochenendausbildung absolvieren Sie können ein Fernstudium beginnen Sie können sich das Wissen in einem Selbststudium, also autodidaktisch aneignen Sie können, so oder so, eine Lerngruppe initiieren Mittlerweile gibt […]

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Das Heilpraktikergesetz

§1 1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (3) Wer […]

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Voraussetzungen

Wenn Sie sich sicher sind, dass die Erlangung der Erlaubnis zum Heilpraktiker für Psychotherapie erstrebenswert ist, haben Sie den ersten Schritt bereits geschafft: Sie haben eine Entscheidung getroffen, von der Sie überzeugt sind. Nochmal: Aus welchem Grund auch immer Sie den Titel „Heilpraktiker“ tragen wollen – seien es juristische, egoistische oder fachliche Gründe: Stehen Sie […]

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Brauche ich die Erlaubnis?

Häufig bekommen wir die Frage gestellt, für was eine solche Überprüfung notwendig sei. Die Antwort – rein juristisch beantwortet: „Um therapieren zu dürfen!“ Viel öfter allerdings höre ich Sätze wie: „Heutzutage braucht man ja irgendeinen Titel, für meine Arbeit brauchte ich ihn nicht unbedingt.“ „Die Leute wollen einen Titel sehen, um mir vertrauen zu können.“ […]

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Was ist der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie?

Der Heilpraktiker/Heilpraktiker für Psychotherapie setzt eine überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt voraus. Nach bestandener überprüfung dürfen Sie sich „Heilpraktiker“, bzw. „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder (je nach Gesundheitsamt) „Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet für Psychotherapie“ nennen. Juristisch gesehen haben Sie damit die Erlaubnis, physische (HP), bzw. psychische (HP/Psycho) Erkrankungen zu diagnostizieren und zu THERAPIEREN. Therapie in […]